Identifikator: SEI 12683
Bauplätze für Ihre Träume in Top-Aussichtslage - auch teilbar!
Bewerten
Empfehlen
Objekt melden
€ 780.570,-
Kaufpreis1.323 m²
Gesamtfläche1.323 m²
GrundstücksflächeAdresse
75210 Keltern
Preise & Kosten
Angaben zur Immobilie
Lage
Zwischen den Städten Ettlingen und Pforzheim befindet sich die Gemeinde Keltern, die vor allem durch ihre zahlreichen Weinbaugebiete einen hohen Bekanntheitsgrad genießt.
Jedoch nicht nur der Wein aus dem Ländle sondern auch ein gesunder Zuwachs an gewerblichen Betrieben und Einwohnern machen die Gemeinde zu einem beliebten Wohn- und Geschäftsstandort.
Die hier angebotenen Flurstücke befinden sich im Ortsteil Ellmendingen, am Hang und mit toller Aussichtslage über die Ortschaft. Die Straße zeigt sich verkehrsberuhigt und das Straßenbild wird von einigen exklusiven Neubau-Häusern gebildet, die bereits entstanden sind.
Das Gemeindegebiet bietet seinen Bewohnern zahlreiche Möglichkeiten aktiver Freitzeitgestaltung, kleinere und größere Einkaufsmöglichkeiten und eine günstige Verkehrsanbindung.
Objektbeschreibung
In Höhenlage und mit toller Aussicht präsentiert sich Ihnen dieser schöne Bauplatz, der sich aus zwei Flurstücken zusammensetzt.
Dabei zeigt sich ein Flurstück mit einer Größe von ca. 703 m² und das andere Flurstück misst eine Fläche von 620 m². Eine Teilung ist also jederzeit möglich und bietet Ihnen allerhand Flexibilität bei der Bebauung.
Das Grundstück befindet sich am Hang in südlicher Ausrichtung, so dass Sie jederzeit die Sonne genießen können und sich alle Möglichkeiten eines großartigen Lichtkonzeptes bei der Gestaltung Ihres Wohn(t)raumes bietet.
Einige Neubauprojekte wurden entlang der Straße bereits realisiert und so erhält man tolle Ideen für ein eigenes Projekt, in dem Sie mit Ihrer Familie ein neues Zuhause finden können.
Was ist laut Bebauungsplan möglich, einige wichtige Punkte.
Möglich ist ein futuristischer, moderner Architekturstil mit sehr viel Möglichkeiten und vielen Dachformen mit 2 Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl mit 0,35.
Trauf- und Firsthöhen:
Hier gilt eine Maximale Traufhöhe von 3.4m und eine maximale Firsthöhe von 6.3m. Das Lichtraumprofil muss berücksichtigt werden.
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen:
Es ist eine Errichtung von Einzel und Doppelhäusern in offener Bauweise möglich. (§9 (1) Nr. 2 BauGB)
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen im allgemeinen Wohngebiet:
Im allgemeinen Wohngebiet sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude, bei Doppelhäusern maximal 1 Wohnung je Wohngebäude (=Doppelhaushälfte) zulässig. (§9 (1) Nr. 6 BauGB)
Flächen für Nebenanlagen, Carports und Garagen:
Mit Carports, Garagen und Nebenanlagen ist zu öffentlichen Erschließungsstraßen sowie zu Fuß und Radwegen ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. (§9 (1) Nrn.4 und 11 BauGB)
Diese sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
Dächer
Bei Hauptgebäuden sind Dächer mit einer Dachneigung unter 15° sind unzulässig.
Dachdeckung:
Die Verwendung von unbeschichteten Dacheindeckungen mit Kupfer, Zink oder Blei ist unzulässig.
Fassadengestaltung
Stark reflektierende Metalloberflächen und verspiegelte Glasflächen (nicht als Fenster) werden als Fassadenmaterialien ausgeschlossen.
Zahl der nachzuweisenden Stellplätze:
Je Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze auf dem Privatgrundstück nachzuweisen.
Pflanzgebot:
Es besteht ein Pflanzgebot nach § 9 (1) Nr. 25a BauGB
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und lassen Ihnen die weiteren Information und den Bebauungsplan zukommen.
Sonstiges
Bei Interesse füllen Sie bitte das Kontaktformular vollständig aus (Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer).
Kontaktanfrage an Sabrina Vogel
Ansprechpartner
Sabrina Vogel
Anbieter
SE Immobilien - Management GmbH
Ansprechpartner
Sabrina Vogel
Anbieter
SE Immobilien - Management GmbH