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Die Beschluss-Sammlung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Die Beschluss-Sammlung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Seit dem 01. Juli 2007 ist nach § 24 Abs. 7 WEG die Führung einer gesonderten Beschluss-Sammlung vorgeschrieben. Die Beschluss-Sammlung ist vom Verwalter oder, wenn es einen Verwalter nicht gibt, vom Vorsitzenden der Eigentümerversammlung zu erstellen.

In dieser Beschluss-Sammlung sind also die Beschlüsse sämtlicher seit diesem Termin abgehaltenen Wohnungseigentümerversammlungen aufgeführt. Des weiteren müssen schriftliche Beschlüsse im Umlaufverfahren sowie alle gerichtlichen Entscheidungen in die Beschluss-Sammlung aufgenommen werden.

Da Beschlüsse der Wohnungseigentümer, anders als Vereinbarungen (z.B. die Gemeinschaftsordnung), nicht ins Grundbuch eingetragen werden, wurde aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz eine Dokumentation der gefassten Beschlüsse geschaffen, die es den Wohnungseigentümern und dem jeweiligen Verwalter (wichtig auch bei Verwalterwechsel !) oder möglichen Erwerbern von Eigentumswohnungen ermöglicht, sich jederzeit in übersichtlicher Form Kenntnis von der aktuellen Beschlusslage der Gemeinschaft und etwaigen damit zusammenhängenden gerichtlichen Entscheidungen zu verschaffen.

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