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Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2014)

Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2014)

Seit dem 01.05.2014 schreibt die EnEV 2014 folgendes vor:

- Eigentümer sind verpflichtet den Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung jedem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, ansonsten machen diese sich Schadenersatzpflichtig/ strafbar.
- Jeder Anbieter einer Immobilie, ob Makler oder Eigentümer, ist verpflichtet, alle Daten aus dem Energieausweis in der Werbung auszuweisen.
- Ohne einen Energieausweis darf keine Wohnimmobilie verkauft oder vermietet werden.
- Jeder Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und wird bei einer zentralen Stelle registriert.
- Seit dem 1. Mai 2014 weist der Energieausweis zusätzlich die Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H) aus.

Die EnEV bildet das Grundgerüst zur Förderung eines effizienteren, umweltfreundlicheren und günstigeren Standards des Betriebsenergiebedarfs aller Gebäude in Deutschland. Der Energieausweis zeigt die momentane
Energieeffizienz einer Immobilie und beinhaltet ggf. Vorschläge zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen, die den Betriebsenergiebedarf senken.

Sollte Ihnen kein Ausweis für Ihre Immobilie vorliegen, vermitteln wir Sie gerne an einen unserer kostengünstigen Partner im Bereich Energieberatung/Energieausweis.

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